Karte zu IHK- und Handwerkskammer-Beratung in Sachsen
Bild: Beratungsbeilage

Beratungsauswahl

Wie Industrie- und Handelskammern in Sachsen Beratung vermitteln

Beratungsangebote vergleichen in Sachsen: IHK und Handwerkskammern bieten kostenfreie Erstberatung, Fördermittelauskunft und Netzwerke für kleine Betriebe.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zuständig ist die Kammer am Sitz der BetriebsstätteIHK oder Handwerkskammer in Dresden, Leipzig oder Chemnitz.
  • Die Erstberatung ist für Mitgliedsbetriebe meist kostenfrei und dauert 30 bis 60 Minuten.
  • Die Kammern geben Fördermittelauskunft zu Bund, Freistaat Sachsen und EU, bewilligen aber keine Zuschüsse.
  • Termine gibt es per Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder Sprechtag, meist innerhalb weniger Werktage.

Wer in Sachsen berät

Gewerbliche Betriebe wenden sich an die IHK Dresden, die IHK zu Leipzig oder die IHK Chemnitz, Handwerksbetriebe an die Handwerkskammer Dresden, die Handwerkskammer zu Leipzig oder die Handwerkskammer Chemnitz. Maßgeblich ist der Sitz der Betriebsstätte, nicht die Branche.

Die IHKs beraten zu Markterschließung, Rechtsfragen des Geschäftsverkehrs, Zoll und Außenwirtschaft, Aus- und Weiterbildung, Digitalisierung und Standortfragen. Grundlage sind die Themenfelder des DIHK, die bundesweit einheitliche Beratungslinien vorgeben.

Die Handwerkskammern beraten zu Betriebswirtschaft, Betriebsnachfolge, Technik, Normen und Arbeitssicherheit. Viele bieten Sprechtage an, bei denen Fachberater in die Region kommen.

Wer berät

Erstberatung
IHK oder Handwerkskammer
Fördermittelauskunft
IHK oder Handwerkskammer
Sprechtag in der Region
Fachberater der Kammer
Aufwendige Fachberatung
Kammer oder vermittelter Berater
Projektberatung
externes Beratungsunternehmen

Kosten für Mitglieder

Erstberatung
in der Regel kostenfrei
Fördermittelauskunft
in der Regel kostenfrei
Sprechtag in der Region
in der Regel kostenfrei
Aufwendige Fachberatung
Gebühr nach Gebührenordnung
Projektberatung
Marktpreis, Förderung möglich

IHK vs. Handwerkskammer Erstberatung

IHK Sachsen

Zielgruppe
kleine und mittlere Betriebe
Kosten
für Mitglieder kostenfrei
Dauer
30 bis 60 Minuten
Themen
Markt, Recht, Außenwirtschaft, Digitalisierung
Standorte
Dresden, Leipzig, Chemnitz

Handwerkskammern Sachsen

Zielgruppe
Handwerksbetriebe
Kosten
für Mitglieder meist kostenfrei
Dauer
nicht angegeben
Themen
Betriebswirtschaft, Technik, Finanzierung
Standorte
nicht angegeben

Ob Nichtmitglieder beraten werden und welche Sätze gelten, regelt die Gebührenordnung der jeweiligen Kammer.

Fördermittelauskunft: Beratung ja, Bewilligung nein

Typische Anlässe sind Maschineninvestitionen, Digitalisierung, Energieeffizienz, Auslandsmarkterschließung und die Beratung selbst. Die Kammer benennt passende Programme von Bund, Freistaat Sachsen und Europäischer Union samt Antragsweg.

Bewilligen können die Kammern nichts. Zuständig sind Bewilligungsstellen wie die Sächsische Aufbaubank, Bundesministerien und die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Ist eine Förderung beihilferechtlich relevant, gelten die Vorgaben der Europäischen Union, etwa die De-minimis-Regeln.

Geförderte Beratungsprojekte verlangen meist einen Eigenanteil, der über die Hausbank läuft. Die Fördermittelauskunft klärt deshalb früh, welche Unterlagen die Bank später sehen will.

Was Betriebe mitbringen sollten

  • Vorhaben mit Ziel und Zeitrahmen, in drei Sätzen beschrieben
  • Umsatzzahlen, Beschäftigtenzahl, Rechtsform und Gründungsdatum
  • geplante Investitionssumme und möglicher Eigenanteil
  • vorhandene Angebote oder Kostenschätzungen

Termin bei der Kammer: fünf Schritte

Termin bei der Kammer

  1. Zuständige Kammer über den Sitz der Betriebsstätte bestimmen.
  2. Kontaktweg wählenTelefon, E-Mail oder Kontaktformular der Kammer.
  3. Anliegen schildern und zeitlich einordnen.
  4. Unterlagenliste anfordern und Papiere vorab senden.
  5. Nach dem Gespräch eine Zusammenfassung mit den nächsten Schritten erbitten.

Schritt für Schritt zum Termin

  1. Zuständige Kammer bestimmen
  2. Anliegen formulieren und Unterlagen zusammenstellen
  3. Termin anfragen
  4. Im Gespräch nach Fördermitteln fragen
  5. Ergebnis festhalten und Fristen notieren

Einfache Fragen klären viele Kammern am Telefon, für ein persönliches Gespräch sind je nach Kammer und Jahreszeit wenige Werktage bis zwei Wochen üblich. Wer ein Förderprojekt plant, sollte einen festen Termin vereinbaren und Unterlagen vorher schicken.

Für Fragen zu KI im Betrieb liefert der DIHK eigenes Material, etwa KI im Klartext: Vom Paragrafen zur Praxis, das Rechtslage und Praxis zusammenführt.

Kammer, KfW und private Anbieter

Die Kammer liefert Erstorientierung, Fördermittelauskunft und Netzwerkzugang, ist neutral und regional verankert. Ihre Grenze liegt in der Tiefe: Für ein konkretes Projekt braucht es meist einen externen Berater.

Die KfW fördert Beratung über Zuschüsse und Darlehen, zahlt aber an den Betrieb, der einen zugelassenen Berater auswählt und die Nachweise einreicht. Private Anbieter liefern die Umsetzung und tragen Verantwortung für Ergebnisse; vor der Beauftragung sind die Zulassung für das Programm und vergleichbare Referenzen zu prüfen.

Beispiel: Metallbaubetrieb aus dem Landkreis Zwickau

Ein Betrieb mit 14 Beschäftigten will eine CNC-Maschine kaufen und die Arbeitsvorbereitung digitalisieren. Der Geschäftsführer schildert das Vorhaben bei seiner Handwerkskammer und legt Umsatzzahlen der letzten drei Jahre vor.

Die Kammer erkennt zwei Anknüpfungspunkte: eine Investitionsförderung des Freistaats und ein Digitalisierungsprogramm. Sie nennt zwei zugelassene Berater und vermittelt einen Termin bei der Bewilligungsstelle.

Der Betrieb vergleicht beide Berater nach Referenzen, Zeitplan und Preis und dokumentiert alle Rechnungen wegen des Verwendungsnachweises. Bearbeitungszeiten nennt die Bewilligungsstelle; sie hängen von Programm und Antragslage ab.

Häufige Fragen

Was kostet die Erstberatung in Sachsen?

Für Mitgliedsbetriebe ist sie in der Regel kostenfrei. Aufwendige Fachberatung kostet nach der Gebührenordnung der Kammer; die Sätze werden vorab mitgeteilt.

Bekomme ich bei der Kammer direkt Fördermittel?

Nein. Die Kammer gibt Auskunft und prüft Unterlagen, bewilligt aber nichts. Zuständig sind die Sächsische Aufbaubank, Bundesministerien und die KfW.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Einfache Fragen werden oft am Telefon geklärt. Für ein persönliches Gespräch sind es meist wenige Werktage bis zwei Wochen.

Wo finde ich technische Grundlagen für die IT-Sicherheit?

Der IT-Grundschutz des BSI beschreibt, wie Betriebe ihre IT systematisch absichern; Kammern und Fachberater greifen bei Sicherheitsfragen darauf zurück.

Mehr aus Beratungsauswahl