Symbolbild für grenzüberschreitende Beratung zwischen Deutschland, Österreich und Schweiz
Bild: Beratungsbeilage

Beratungsauswahl

Cross-Border-Beratung für deutsche Firmen in Österreich und der Schweiz

Consulting Auswahl für DACH: Steuern, Rechnungsstellung, Betriebsstätten, Vergabepraxis und kulturelle Besonderheiten in Österreich und der Schweiz.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Leistungsort bestimmt die Umsatzsteuerfür österreichische Kunden gilt Reverse Charge, für Schweizer Kunden Registrierung oder Bezugsteuer.
  • Seit 1. Januar 2025 müssen sich Berater in der Schweiz ab 100.000 Franken Inlandumsatz registrieren.
  • Im EU-Oberschwellenbereich gelten 143.000 und 221.000 Euro, in Österreich 100.000 Euro, in der Schweiz 230.000 Franken.
  • Prüfen Sie Anbieter in drei SchrittenLeistungsort klären, Register abfragen, Referenz-Calls führen.
  • Ein Projektbüro in Wien oder Zürich kann eine Betriebsstätte und zusätzliche Steuererklärungen auslösen.

Rechnungsstellung in Österreich und der Schweiz

Klären Sie vor der Vergabe, wo die Leistung erbracht wird und wer die Umsatzsteuer abführt. Davon hängen Rechnung, Vorsteuerabzug und Registrierungspflicht ab.

Für Beratungsleistungen an österreichische Unternehmen gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der deutsche Berater stellt ohne Umsatzsteuer in Rechnung und weist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers aus. Beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummern gehören auf die Rechnung. Den Umsatz meldet er zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern.

Die Schweiz kennt kein Reverse Charge im EU-Sinn. Ist der Schweizer Kunde im Mehrwertsteuerregister eingetragen, deklariert er die Bezugsteuer selbst und zieht sie im selben Zeitraum als Vorsteuer ab.

Der deutsche Berater muss sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren, sobald sein Inlandumsatz 100.000 Franken pro Jahr erreicht; diese Schwelle gilt seit 1. Januar 2025. Darunter ist eine freiwillige Unterstellung auf Antrag möglich. Mit Registrierung weist er den Schweizer Normalsatz von 8,1 Prozent aus, der seit 1. Januar 2024 gilt.

Rechnungsstellung Österreich vs. Schweiz

Österreich

Reverse-Charge
Ja, EU-Verfahren
Steuerschuldner
Kunde mit UID
Registrierung
Bei Finanzverwaltung
Schwelle
Keine Angabe
Formvorschriften
UID beider Parteien

Schweiz

Reverse-Charge
Nein, kein EU-Sinn
Steuerschuldner
Kunde im MwSt-Register
Registrierung
Bei Eidg. Steuerverwaltung
Schwelle
100.000 CHF pro Jahr
Formvorschriften
Name, Datum, Entgelt, Satz

Rechenbeispiel (vereinfacht, ohne Gewähr): Ein Münchner Beratungsunternehmen rechnet für einen Kunden in Zürich 80.000 Euro netto ab, das Projekt läuft ausschließlich in der Schweiz.

Bleibt der Berater unter 100.000 Franken Inlandumsatz, geht die Rechnung ohne Schweizer Mehrwertsteuer, und der Kunde zieht keine Vorsteuer. Übersteigt er die Schwelle, weist er Schweizer Mehrwertsteuer aus, die der Kunde als Vorsteuer abzieht.

Vergabeschwellen und Bekanntmachung

Bei öffentlichen Auftraggebern entscheidet der Auftragswert über das Verfahren. Die EU-Schwellenwerte für Dienstleistungsaufträge wurden zum 1. Januar 2024 angepasst und werden nach der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe regelmäßig neu festgesetzt. In Deutschland setzt der Bund sie nach § 127 GWB durch Rechtsverordnung um.

EbeneAuftraggeber und VerfahrenSchwellenwert
EUDienstleistungen oberster Bundesbehörden143.000 Euro ohne USt.
EUDienstleistungen von Ländern, Kommunen, sonstigen Stellen221.000 Euro ohne USt.
DeutschlandUVgO unterhalb, VgV oberhalb der EU-Schwellekein starrer Betrag
ÖsterreichDirektvergabe ohne Bekanntmachung nach BVergG 2018bis 100.000 Euro ohne USt.
SchweizLieferungen und Dienstleistungen des Bundes nach BöB und VöB230.000 Franken

EU-weite Ausschreibungen erscheinen in TED (ted.europa.eu), in Deutschland auf evergabe-online.de, in der Schweiz auf simap.ch. Kantone und Gemeinden nutzen eigene Schweizer Schwellenwerte.

Der Rechtsschutz unterscheidet sich: In Deutschland entscheiden Vergabekammern und danach die Oberlandesgerichte, in Österreich das Bundesverwaltungsgericht, in der Schweiz das Bundesverwaltungsgericht oder kantonale Instanzen. Wettbewerb und Gleichbehandlung fordert § 97 GWB.

Vergabepraxis im DACH-Vergleich

Deutschland

Rechtsgrundlage
GWB, UVgO, VOL
Rechtsschutz
Vergabekammer
Schwellenwerte
EU-Schwellenwerte
Fristen
Regulär

Österreich

Rechtsgrundlage
Bundesvergabegesetz
Rechtsschutz
Bundesverwaltungsgericht
Schwellenwerte
EU-Schwellenwerte
Fristen
Kurz

Schweiz

Rechtsgrundlage
Beschaffungsrecht
Rechtsschutz
Kantonale Instanzen
Schwellenwerte
EU-Schwellenwerte
Fristen
Kurz

Betriebsstätte und Entsendung einplanen

Eine Betriebsstätte entsteht, wenn ein Unternehmen dauerhaft über eine feste Geschäftseinrichtung verfügt oder ein abhängiger Vertreter Verträge vermittelt. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und der Schweiz folgen diesem Prinzip, der Gewinn wird im Tätigkeitsstaat besteuert.

Für Ihr Projekt heißt das: Ein Berater mit eigenem Büro in Zürich löst dort Steuerpflichten aus, ein Projektbüro für mehrere Monate kann dafür genügen. Für vor Ort eingesetzte Mitarbeiter kommen A1-Bescheinigung und 183-Tage-Regel hinzu.

Anbieter für DACH-Mandate prüfen

  1. Bedarf und Leistungsort festhaltenWo läuft das Projekt, welche Landessprache, wie viele Tage vor Ort?
  2. Register abfragendeutsches Unternehmensregister, österreichisches Firmenbuch, Schweizer Zefix. Prüfen Sie Rechtsform, Sitz und Vertretungsbefugnis.
  3. Referenz-Calls führenFragen Sie zwei Kunden aus dem Zielland nach Budgettreue, Reaktionszeit und Zusammenarbeit mit Behörden.
  4. Vergabepraxis klärenMuss öffentlich ausgeschrieben werden, und welche Bekanntmachung ist vorgeschrieben?
  5. Rechnungsstellung prüfenKann der Anbieter Reverse Charge abwickeln und nötigenfalls Schweizer Mehrwertsteuer ausweisen?

Der DIHK bündelt grenzüberschreitende Themen im Newsletter News International. Die Hinweise zu Marktzugang, Zoll und Steuern eignen sich als Prüfraster für Angebote.

Häufige Fragen

Wie stelle ich als deutscher Berater eine Rechnung an einen österreichischen Kunden?

Mit Reverse Charge: netto, mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und mit beiden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Der Umsatz gehört in die Zusammenfassende Meldung.

Ab welchem Umsatz muss ich mich in der Schweiz registrieren?

Ab 100.000 Franken Inlandumsatz pro Jahr, seit 1. Januar 2025. Darunter ist eine freiwillige Unterstellung möglich.

Wann entsteht eine Betriebsstätte in Österreich oder der Schweiz?

Bei einer festen Geschäftseinrichtung, die dauerhaft für Kundenaufträge genutzt wird, oder bei einem abhängigen Vertreter. Der Gewinn wird im Tätigkeitsstaat besteuert.

Welche Schwellenwerte gelten für Beratungsaufträge?

EU-weit 143.000 Euro für oberste Bundesbehörden und 221.000 Euro für sonstige öffentliche Auftraggeber. Österreich vergibt bis 100.000 Euro direkt.

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